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Neuigkeiten vom Hotel Lohmann
Corona FAQ
Geänderte Stornobedingungen:
Kostenlose Stornierungen werden jetzt bis 31 Tage vor Anreise anstelle von 3 Monaten akzeptiert.
Einreiseregeln ab dem 20. Dezember 2021
Um die globale Ausbreitung der Omikron Variante einzubremsen werden die Einreiseregeln nach Österreich verschärft. Ein gültiger 2-G Nachweis und die zusätzliche PCR-Testung für Einreisen aus allen Staaten ermöglicht es den Reiseverkehr aufrecht zu erhalten
- 2G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei
Einreise aus sämtlichen Staaten
- Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
- 3G für Pendler:innen bleibt
Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.
Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester
Die österreichische Bundesregierung hat sich am 17. Dezember über die Maßnahmen für die kommenden 10 Tage sowie über die weitere Vorgehensweise beraten. Folgende Regelungen treten mit 22. Dezember 2021 in Kraft:
Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert: Personen mit einem gültigen 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen. Die 2-G-Regelungen in Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben wie gehabt bestehen.
Regelungen ab dem 12. Dezember
Der seit 22. November geltende allgemeine Lockdown hat Wirkung gezeigt. Die Corona-Zahlen sinken, der Trend geht in die richtige Richtung. Die Bundesregierung und Bundesländer haben sich daher unter Einbeziehung von Expert:innen darauf verständigt, den allgemeinen Lockdown in Österreich unter bedachten Sicherheitsmaßnahmen wieder zu beenden – aber nur für Geimpfte und Genesene.
Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen.
Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.
Konkret gelten ab 12. Dezember folgende Regelungen:
Maskenpflicht
- In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden).
Abstandspflicht
Ein verordneter Mindestabstand zu Personen aus einem fremden Haushalt besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, dass zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
Ausgangsbeschränkungen
Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis:
- Ganztägige Ausgangsbeschränkungen
- Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
- Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
- notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
- Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
- gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
- Deckung religiöser Grundbedürfnisse
- Versorgung von Tieren & Tierarztbesuche
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
- Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
- Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
- Betreten von bestimmten Kundenbereichen
- Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen
Personen mit gültigem 2-G-Nachweis
Für die Gastronomie gibt es eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
Reisen
- Auslandsreisen sind für Alle möglich. Für ungeimpfte Personen stellen sie einen Ausnahmegrund der Ausgangsbeschränkung dar (psychische und physische Erholung im Freien); es sind natürlich die Einreisebestimmungen bei der Einreise ins Zielland und nach Österreich zu berücksichtigen. Die Ausreise darf jedoch nicht erfolgen, um die nationalen Bestimmungen (Lockdown Ungeimpfte) zu umgehen.
Verkehrsmittel
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine FFP2-Maksenpflicht.
- In Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen besteht 2-G-Pflicht.
- Betreiber von Seil und Zahnradbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffen haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen
- Betriebsstätten des Handels sowie (körpernahe) Dienstleistungen dürfen nur mit gültigem 2-G-Nachweis betreten werden.
- Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
- Für Kund:innen gilt eine FFP2-Maskenpflicht
- Ausnahmen der 2-G-Pflicht bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Auch
hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Banken
- Tankstellen